Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
David Joosten ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://davidjoosten.de und wurde am 22.04.2026 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Mein Name ist David Joosten, ich bin 27 Jahre alt, arbeite seit 2016 als Anlagenmechaniker SHK und habe vor 4 Jahren meine Installateur- und Heizungsbaumeister-Prüfung absolviert. Schon oft habe ich in meiner Tätigkeit als Installateur Rohrleitungsbauarbeiten durchgeführt, was mein Interesse für diese Tätigkeit geweckt hat. 2024 habe ich mich dazu entschlossen, mich in diesem Bereich gesondert selbstständig zu machen, um den Fokus in meiner Firma hauptsächlich auf den Rohrleitungsbau legen zu können. Dadurch habe ich die Möglichkeit meine Erfahrung optimal zu nutzen und flexibel auf verschiedenste Anforderungen einzugehen. Von Anfang an ist auch mein Hund Oaki mit dabei - als treuer Begleiter auf der Baustelle und im Büro.
Konformitätsstatus
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 A
Status der Inhaltskonformität
Vollständig konform: Der Inhalt erfüllt ausnahmslos die Anforderungen der Barrierefreiheit.
Bewertungsmethode
Mit Hilfe der folgenden Methode hat David Joosten die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
- Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
- Verständliche Sprache: Die Website nutzt eine klare und einfache Sprache, kurze Sätze sowie verständliche Ausdrücke.
- Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
- Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
- Videos: Videos auf der Website bieten Untertitel und Audiodeskriptionen, sodass sie auch für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen zugänglich sind.
- Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
- Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
David Joosten
Virmondstr. 117
47877, Willich
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht.
Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen.
Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden.
Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Anfragen an folgende Adresse gerichtet werden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E·Mail:
